Medizinisches Lachgas richtig entsorgen

Narkose eines jungen Patienten bei medizinischer Behandlung. (Foto: Friends Stock, Adobe Stock)
Obwohl es sich bei medizinischem Lachgas um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, fallen Lachgasabfälle nicht unter den üblichen Abfallschlüssel 18 01 09. (Foto: Friends Stock, Adobe Stock)

Distickstoffmonoxid – besser bekannt als Lachgas – wird seit mehr als 180 Jahren als Narkosemittel in der Medizin eingesetzt. Die nach wie vor breite Anwendung als Anästhetikum ist jedoch mit einer erheblichen Klimabelastung verbunden. Krankenhäuser sowie ambulante Chirurgie- und Zahnarztpraxen sind deshalb zur Minimierung ihrer Lachgasemissionen angehalten. Eine fachgerechte Entsorgung spielt dabei eine wichtige Rolle.

Distickstoffmonoxid (N2O) kommt bei zahlreichen medizinischen Behandlungen zum Einsatz. Insbesondere bei Operationen wird Lachgas zur Ergänzung anderer Anästhetika genutzt. Das Gas führt in diesem Rahmen zu einer Wirkungszunahme des primären Narkosemittels und ermöglicht dessen niedrigere Dosierung. Als Monosubstanz ist N2O nicht wirkungsstark genug für eine Vollnarkose, wird aber als Analgetikum (Schmerzmittel) beispielsweise in der Geburtshilfe sowie häufig als Sedativum (zur Beruhigung und gegen Angst) bei zahnmedizinischen Behandlungen verwendet. Darüber hinaus wird es unter anderem als Kühlmittel in der Kryoablation eingesetzt.

Abfallschlüssel und Entsorgungspflichten bei medizinischem Lachgas

Obwohl es sich bei medizinischem Lachgas um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, fallen Lachgasabfälle nicht unter den üblichen Abfallschlüssel 18 01 09. Der Grund hierfür liegt in der Verpackung: Da sich das Gas in Druckgasbehältern befindet, hat seine Entsorgung gemäß Abfallschlüsselnummer 16 05 04* (gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern [einschließlich Halonen]) zu erfolgen. Hierfür ergeben sich je nach Art des Behälters verschiedene mögliche Entsorgungswege.

Entsorgung von Pfandgasflaschen

In der Regel handelt es sich bei Lachgasbehältern im medizinischen Bereich um Pfandgasflaschen. Diese sind Eigentum des Herstellers und dementsprechend über das herstellereigene Rücknahmesystem zurückzugeben. Üblicherweise erfolgt dies in Form einer (ADR-konformen) Leergutabholung durch den Hersteller beziehungsweise dessen Lieferanten. Die abgeholten Lachgasflaschen werden anschließend auf Schäden respektive Funktionstüchtigkeit überprüft, gegebenenfalls restentleert, gewartet und wieder befüllt oder, bei irreparablen Schäden, zur Entsorgung an einen Entsorgungsfachbetrieb weitergegeben.

Entsorgung von Kaufgasflaschen

Anders verhält es sich bei Kaufgasflaschen. In diesen eher seltenen Fällen ist die medizinische Einrichtung als Eigentümer der Druckbehälter selbst für die Entsorgung verantwortlich. Krankenhäuser, Zahnarztpraxen und andere betreffende Praxen müssen die Flaschen durch einen qualifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgen lassen. Einige auf die Behandlung von Druckgasbehältern spezialisierte Entsorger verfügen über Spezialbehälter, die auch bei beschädigten Lachgasflaschen einen sicheren Transport ermöglichen. Das Lachgas wird anschließend in speziellen Verfahren neutralisiert, die Gasflasche recycelt.

Recycling von Lachgas

Sowohl einige Hersteller als auch Entsorgungsunternehmen gewinnen Lachgasreste aus alten oder nicht restentleerten Gasflaschen zurück. Das wiedergewonnene N2O wird anschließend erneut in Druckgasbehälter abgefüllt und erneut für medizinische oder andere Anwendungen zur Verfügung gestellt.

Korrekte Lagerung von medizinischem Lachgas nach TRGS 510

Bei nicht restentleerten Lachgasbehältern gehen sowohl vom Gas als auch vom Behälter selbst vielfältige Gefahren aus. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um alte Lagerbestände handelt, da ältere Gasflaschen auf Dauer korrodieren und an den Ventilen undicht werden können. Lachgas wirkt als Oxidationsmittel brandverstärkend. Eine starke Exposition durch das Gas kann außerdem zu einer Sauerstoffunterversorgung (Hypoxie) und im Extremfall zum Tod führen. Bei Kontakt mit dem ausströmenden Lachgas direkt am Ventil sind zudem Erfrierungen möglich. Da die Druckgasbehälter unter extremem Druck stehen, besteht überdies Explosionsgefahr bei starker Erhitzung des Behälters.

Aus diesen Gründen ist eine korrekte, sichere Lagerung der Lachgasflaschen gemäß Kapitel 10 TRGS 510 unerlässlich. Die Druckbehälter sind demnach gegen Um- oder Herabfallen zu sichern sowie stehend und gegen übermäßige äußere Wärmeentwicklung (mehr als 65 Grad Celsius) geschützt zu lagern. Bei einer Lagerung im Freien müssen die Gasflaschen durch geeignete Maßnahmen wie Gasflaschenboxen oder -container gesichert werden. Das Umfüllen von Gas sowie Instandsetzungsarbeiten an den Druckgasbehältern sind nicht erlaubt. Lagerbereiche bedürfen überdies einer Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 („Warnung vor Gasflaschen“).

Klimaschädliche Wirkung von Lachgas

Die breite Anwendung von Lachgas in der Medizin wird zunehmend kritisch betrachtet. Der Grund: Distickstoffmonoxid ist ein extrem starkes Treibhausgas, das rund 300-mal klimaschädlicher wirkt als Kohlenstoffdioxid. Die Lachgasnutzung im medizinischen Kontext hat daher einen enormen Einfluss auf den klimatischen Fußabdruck von Kliniken und Praxen. So verursachen Lachgas und andere Narkosegase (wie Fluor-Ether) teilweise bis zu 35 Prozent der Treibhausgasemissionen eines Krankenhauses. Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind daher dazu angehalten, die Nutzung dieser Gase zu reduzieren. Dies setzt auch eine sichere Entsorgung von Lachgasflaschen voraus.

Technisches vs. Medizinisches Lachgas: Abgrenzung und neue Rechtslage

Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem zunehmenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge. Dieser betrifft allerdings üblicherweise technisches Lachgas, das etwa in Sahnespendern (zum Aufschäumen) verwendet wird. Während medizinisches Lachgas als verschreibungspflichtiges Arzneimittel dem Arzneimittelgesetz unterliegt, ist technisches Lachgas im Handel weitgehend frei verkäuflich. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht zudem in der Mischung: Um eine Hypoxie zu vermeiden, wird medizinisches Lachgas zur Verabreichung immer mit Sauerstoff gemischt. Der missbräuchliche Konsum von technischem Lachgas erfolgt hingegen mit reinem (mindestens 99-prozentigem) N2O.

Aufgrund der enormen Gefahren, die der Lachgasmissbrauch mit sich bringt, wird seit dem 12. April 2026 der Handel mit technischem Lachgas durch eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) in Deutschland stark eingeschränkt. Seitdem sind Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als acht Gramm über Automaten und Versandhandel verboten. Gleichsam ist die Abgabe an Kinder untersagt, ebenso wie der Erwerb und Besitz von Lachgas durch Minderjährige.

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