Lithium-Batterien sicher entsorgen

Lithium-Batterien sind mit vielen Sicherheitsrisiken verbunden, die Abfallbeauftragte genau kennen und bei der Entsorgung beachten müssen. (Foto: Bokeh Art Photo, Fotolia)
Lithium-Batterien sind mit vielen Sicherheitsrisiken verbunden, die Abfallbeauftragte genau kennen und bei der Entsorgung beachten müssen. (Foto: Bokeh Art Photo, Fotolia)

Lithium-Batterien und Akkus finden sich nicht nur in Smartphones, Notebooks, E-Bikes oder Kameras, sondern sind auch die erste Wahl für viele medizinische Geräte. Gegenüber anderen Batterien und Akkus bieten diese sogenannten Hochenergiebatterien viele Vorteile, wie z. B. eine hohe Zellspannung (mehr Volt), keinen Memory-Effekt (Kapazitätsverlust bei Teilentladung) und geringe Selbstentladung. Diese Leistungsfähigkeit geht jedoch mit einer Reihe von Sicherheitsrisiken einher, die es für Abfallbeauftragte in Arztpraxen und Krankenhäusern genau zu kennen und beachten gilt. Gerade Brände in Kliniken – die immer wieder für Schlagzeilen sorgen – sind oft auf entzündete Lithium-Batterien zurückzuführen.

Lithium gehört zu den hochreaktiven Metallen, die bei unsachgemäßem Umgang Gefahren mit sich bringen. Selbst wenn Lithium-Batterien und -Akkus auf den ersten Blick entladen erscheinen, können:

  • bei mechanischer Beschädigung umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe austreten,
  • Kurzschlüsse auftreten, z. B. wenn Plus- und Minus-Pol über elektrische Leiter in Kontakt kommen, die zur Hitzeentwicklung und zum Brand führen,
  • durch äußere Erwärmung, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder Heizung, Brände und sogar Explosionen entstehen.

Die Ursachen für Brände oder schlimmstenfalls Explosionen sind vielschichtig. Zu den möglichen Auslösern zählen:

  • Überhitzung beim Aufladen,
  • falsche Ladegeräte oder Überladung,
  • Tiefentladung,
  • mechanische Beschädigung und
  • eine zu hohe Umgebungstemperatur.

Weil bei Lithium-Ionen-Akkus die sogenannten Separatoren („Trennwände“) zwischen den einzelnen Zellen besonders dünn sind, führt das leicht zu einer Kettenreaktion in sehr vielen Zellen („Thermal Runaway“). Dadurch kann die Batterie bersten und in Brand geraten oder explodieren. Das Feuer breitet sich meist schnell aus. Mit Blick auf diese Risiken wird nachvollziehbar, warum Lithiumbatterien und -zellen zu den gefährlichen Gütern zählen und Sammlung, Verpackung wie auch Transport dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) unterliegen. Eine sichere Beförderung liegt sowohl im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette.

Welche Regelungen gemäß ADR für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien berücksichtigt werden müssen, haben wir für Sie hier in unserem Service-PDF zusammengefasst.

Sichere Lagerung von Batterien

Um einen Kurzschluss zu vermeiden, sollten die Pole von Batterien mit Isolierband (alternativ: Klebeband) abgeklebt werden. Bei der Lagerung ist der Schutz der Batterien und Akkus unerlässlich. Für jeden Sammelplatz sind eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen zu erstellen. Die aufgestellten Sammelbehälter müssen

  • trocken,
  • vor Erwärmung geschützt,
  • entfernt von brennbaren Stoffen,
  • abseits von Verkehrswegen,
  • nicht in der Nähe von Aufenthaltsorten und
  • vor unbefugtem Zugriff geschützt gelagert werden.

Beim Umgang mit gebrauchten Lithiumbatterien ist zudem der Selbstschutz zu beachten. Hierzu sind mindestens eine Schutzbrille (Augenschutz), Schutzhandschuhe und geeignete Arbeitskleidung zu tragen.

Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden von Lithium-Ionen-Akkus

Ein sorgsamer Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus, minimiert Risiken. Dazu gehört auch, die Batterien und das Gehäuse auf Beschädigungen oder Aufblähungen zu kontrollieren. Die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus verlangt in der Regel ebenso maßgeschneiderte Lösungen, die gezielt auf das jeweilige Klinikum bzw. auf die Praxis abgestimmt werden müssen.

Folgende Maßnahmen haben sich laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bewährt, um die Gefahr von Bränden zu reduzieren.

Korrektes Laden der Akkumulatoren:

  • nur mit den vom Hersteller zugelassenen Ladegeräten aufladen und diese von Nässe und Staub fernhalten
  • unter Aufsicht auf nicht-brennbarem Untergrund und nicht in der Nähe von Brandlasten laden
  • beim Laden nicht abdecken, Luftzirkulation ermöglichen
  • nicht tiefentladen
  • nicht im kalten Zustand (z. B. unter 0 °C) laden – vor Ladebeginn auf Raumtemperatur erwärmen
  • vor mechanischen Stößen und Beschädigungen schützen
  • nicht kurzschließen

Umgang mit defekten Akkus:

  • Lagerung an geeignetem Ort, wie z. B. einem Raum ohne Brandlasten, im Freien oder in einem eigenen Lagerabschnitt unter Berücksichtigung der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ und zeitnahe Entsorgung über den Fachhandel oder eine qualifizierte Sammelstelle.
  • Größere Mengen defekter Lithium-Ionen-Akkus in einem brandschutztechnisch abgetrennten Bereich lagern, z. B. unter Berücksichtigung der TRGS 510 oder in einem separaten Raum/Bereich mit feuerbeständigem Raumabschluss und feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Abschlüssen.
  • Nicht zusammen mit Gefahrstoffen, brennbarem Material oder im Fertigteillager lagern.
  • Defekte Lithium-Ionen-Akkus nur in dafür zugelassenen Behältern mit integrierter Druckentlastungsöffnung (Gasmanagement) in geeigneten Fahrzeugen transportieren.
  • Der Transport von Lithium-Ionen-Akkus unterliegt dem Gefahrgutrecht. Es gibt auch für defekte Lithium-Ionen-Akkus spezielle Bestimmungen für alle Transportarten, wie z. B. Straße, Schiene und Luftfahrt im Gefahrgutrecht.

Für den Fall, dass eine sich erwärmende oder reißende Batterie ggf. mit Gasaustritt bemerkt wird, muss diese aus dem Gefahrenbereich gebracht und mit trockenem Sand überhäuft werden. Gut geeignet ist hierzu eine Kiste aus Metall. Alternativ sollte die Batterie mit viel Wasser gekühlt werden. Fragen Sie bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Vorgesetzten nach, was mit defekten Batterien bis zur Entsorgung geschehen soll.

Weil alle Details dabei u. a. von der Art der Beschädigung und der Größe des Akkus abhängen, ist dies ein Thema für Spezialisten. Diese verfügen über Transportbehälter, die allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und defekte Batterien darin bis zur Entsorgung lagern und später transportieren.

Rechtliche Vorgaben zur Entsorgung

Für Lithium-Ionen-Batterien, lose oder in Ausrüstungen, mit Gewichten kleiner oder größer 500 g, gelten verschiedene Vorschriften des ADR. Aber auch nationale Regelungen, z. B. aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), müssen berücksichtigt werden. Das novellierte Batteriegesetz trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Vor der Gesetzesänderung war die unentgeltliche Abholung für die Rücknahmesysteme nicht gesetzlich normiert und daher freiwillig. Krankenhäuser mussten für die Rückgabe der Batterien meist zahlen bzw. lange Wartezeiten für die kostenlose Rückgabe in Kauf nehmen.

Der Handel ist nun verpflichtet, alle von ihm vertriebenen Batterien nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen; diese Regelung betrifft alle Batteriearten. Dabei werden die Altbatterien ausschließlich einem Rücknahmesystem überlassen. Die Bindung an dieses System erfolgt für mindestens zwölf Monate. Dabei gelten Krankenhäuser, wie bspw. auch Museen oder Schulen, nun als Rücknahmestellen und müssen sich als solche einem der insgesamt fünf Systeme vertraglich anschließen. Nach der Registrierung als Rücknahmestelle kann die kostenlose Abholung von Geräte-Altbatterien erfolgen. Das Rücknahmesystem stellt dann die entsprechenden Behälter zur sicheren Sammlung und Lagerung zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen für die Entsorgung von Abfällen, die Lithium-Batterien und -Zellen enthalten, werden in dem Praxisleitfaden für Lithium-Batterien und -Zellen vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) gelistet und erläutert.

Quellen

Lithium-Batterien sind mit vielen Sicherheitsrisiken verbunden, die Abfallbeauftragte genau kennen und bei der Entsorgung beachten müssen. (Foto: Bokeh Art Photo, Fotolia)
Lithium-Batterien sind mit vielen Sicherheitsrisiken verbunden, die Abfallbeauftragte genau kennen und bei der Entsorgung beachten müssen. (Foto: Bokeh Art Photo, Fotolia)