Zertifizierte Entsorger

Bei Gegenständen mit Infektionsrisiko sind zertifizierte Entsorger die richtige Wahl. (Foto: maska82, Fotolia)
Bei Gegenständen mit Infektionsrisiko sind zertifizierte Entsorger die richtige Wahl (Foto: maska82, Fotolia)

Als Dienstleister für Unternehmen und Behörden müssen Entsorgungsbetriebe die professionelle Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfallstoffen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) garantieren. Die Einhaltung diverser Qualitätskriterien ist durch die regelmäßige Zertifizierung der Entsorgungsunternehmen nachzuweisen. Welche Anforderungen erfüllt sein müssen, regelt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, kurz EfbV.

Die EfbV legt Mindeststandards für Entsorgungsbetriebe, Zertifizierungsorganisationen und Sachverständige fest und regelt die Überwachung und Zertifizierung. Ziel ist es, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, das Entsorger bei der Optimierung ihres Angebots unterstützt und Kundinnen sowie Kunden die Wahl eines geeigneten Dienstleisters erleichtert. Ursprünglich galt neben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung noch die Entsorger-Gemeinschaften-Richtlinie (EgRL). Mit der Novelle der seit dem 1. Juli 2017 geltenden EfbV wurden beide Richtlinien vereint und zusätzliche aktuelle Vorgaben zum Umweltschutz, zu Prozessen und Materialien berücksichtigt.

Bedeutung Entsorgungsverordnung für das Abfallmanagement

Für Abfallbeauftragte an Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist die Wahl eines zertifizierten Entsorgers mit einem entsprechenden Leistungsspektrum von besonderer Bedeutung. Denn als Abfallerzeuger oder -besitzer sind Krankenhäuser bis zur vollständigen Vernichtung der Abfälle für diese verantwortlich und müssen die regelkonforme Entsorgung in die Wege leiten. Sollten Abfälle aufgrund mangelnder Sorgfalt falsch entsorgt werden, können Kliniken dafür haftbar gemacht werden. Deshalb sind Nachvollziehbarkeit und Transparenz hinsichtlich der Abfallbehandlung durch den zertifizierten Entsorger enorm wichtig.

Zertifizierung als Entsorgungsunternehmen

Bevor Entsorgungsunternehmen erstmalig zertifiziert werden können, muss eine Vorprüfung erfolgen. Hierbei muss zunächst die Organisation des Betriebs dargelegt werden. Zudem sind Genehmigungen sowie ein Nachweis über die Zuverlässigkeit und Fachkunde des Betriebs zu erbringen. Dazu zählt auch ausreichend Personal und dessen regelmäßige Fortbildung. Verpflichtend ist ebenso ein hinreichender Versicherungsschutz: Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss zwingend vorhanden sein, in bestimmten Fällen zusätzlich eine Umwelthaftpflicht- sowie eine Umweltschadenversicherung. Zudem müssen in einem Betriebstagebuch alle betrieblichen Vorgänge dokumentiert werden.

Zertifizierungsverfahren der EfbV

Das Verfahren zur Zertifizierung ist durch die Anforderungen der EfbV sowie weiterführend in den Mitteilungen der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) geregelt.

Es existieren zwei mögliche Zertifizierungswege: Entweder wird ein Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen oder es besteht eine Mitgliedschaft in einer Entsorgungsgemeinschaft. Für beide Optionen gelten seit der Novelle der EfbV weitestgehend einheitliche Anforderungen. Die Zertifizierer prüfen jährlich, ob alle Qualitätskriterien in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen erfüllt sind. Ist dies der Fall, erhält der Entsorger ein Überwachungszertifikat. Darin aufgeführt sind die zertifizierten Tätigkeiten mit Name und Sitz des Entsorgungsunternehmens. Gültig sind diese Zertifikate maximal 18 Monate. Ein Überwachungszeichen zeigt die Gültigkeitsdauer, die zertifizierte Tätigkeit und den Namen der prüfenden Überwachungsorganisation an.

Durch die Einführung eines elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegisters sind die Zertifizierungsorganisationen verpflichtet, die Zertifikate unverzüglich in elektronischer Form zu übermitteln. In diesem öffentlich zugänglichen, bundesweiten Register sind alle zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe aufgeführt und für jedermann einsehbar.

Kontrollen und Entzug von  EfbV Zertifizierungen

Die Einhaltung der Qualitätsstandards durch die Entsorgungsbetriebe wird von Sachverständigen überwacht. Es existieren reguläre Prüftermine, darüber hinaus schreibt die novellierte EbfV zusätzliche, unangemeldete Besuche vor. Sachverständige dürfen maximal fünf Jahre am Stück ein und denselben Betrieb prüfen. Danach müssen sie durch einen neuen Kollegen abgelöst werden. Sollte ein Entzug des Zertifikats erforderlich sein, hat er unverzüglich zu erfolgen. Dem Entsorgungsunternehmen bleibt dann eine zweiwöchige Frist, um das Zertifikat zurückzugeben. Das Überwachungszeichen muss innerhalb dieses Zeitrahmens aus der Kommunikation des Entsorgers entfernt werden.

Zertifizierung als Qualitätssiegel – Vorteil für den Abfallbeauftragten

Durch die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsweisen, Services und der Qualität des Entsorgers ergeben sich eine Reihe von Vorteilen für Abfallbeauftragte von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Neben den gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzrichtlinien besteht die Sicherheit über die vollständige, unwiederbringliche Vernichtung von sensiblen Daten und die umweltgerechte Verwertung von Wertstoffen bzw. Recyclinggütern. Der gesamte Entsorgungsweg – von der Abholung über den Transport bis zur Verwertung/Vernichtung – ist transparent nachzuvollziehen und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.

Quellen

Bei Gegenständen mit Infektionsrisiko sind zertifizierte Entsorger die richtige Wahl. (Foto: maska82, Fotolia)
Bei Gegenständen mit Infektionsrisiko sind zertifizierte Entsorger die richtige Wahl (Foto: maska82, Fotolia)