Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) Bauliche und funktionelle Anforderungen an Eingriffsräume

Die Leitlinie beinhaltet eine Übersicht für die hygienisch einwandfreie bauliche Auslegung eines Eingriffsraums (Foto: Viewfinder, AdobeStock)
Die Leitlinie beinhaltet eine Übersicht für die hygienisch einwandfreie bauliche Auslegung eines Eingriffsraums (Foto: Viewfinder, AdobeStock)

Zielsetzung der neuen im April 2021 erschienenen DGKH-Leitlinie „Bauliche und funktionelle Anforderungen an Eingriffsräume“ ist, die KRINKO-Empfehlung zur Prävention von postoperativen Wundinfektionen von 2018 in konkrete Handlungsempfehlungen für das ambulante Krankenhausumfeld zu übersetzen. Klassische Hygiene-Anforderungen wie wischdesinfizierbare Oberflächen, Anforderungen an die Raumlufttechnik sowie der Entsorgungs- und Putzraum werden hier thematisiert. Abfallmanager Medizin fasst das Wesentlichste für Sie zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Anforderungen an einen Eingriffsraum orientieren sich u. a. an der Art der Eingriffe, der notwendigen Instrumententische und der Anzahl der anwesenden Personen.
  • Die Begriffe „Eingriff“ und „Operation“ und deren Definition werden in der Leitlinie der DGHK erläutert.
  • Ein wesentlicher Unterschied zwischen OP-Saal und Eingriffsraum besteht in der notwendigen Belüftung.
  • Die Leitlinie beinhaltet zudem eine hilfreiche Übersicht für die hygienisch einwandfreie bauliche Auslegung eines Eingriffsraums.

Um Patienten und Personal vor Infektionsübertragungen zu schützen sind allseitige Hygienemaßnahmen bei ambulanten Operationen unabdingbar. Ambulant und stationär durchgeführte Eingriffe erfordern den gleichen, hohen Hygienestandard, wie solche, die in Operationsräumen durchgeführt werden. Laut § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und entsprechend der jeweiligen Landesverordnungen sind auch Einrichtungen für ambulantes Operieren dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzuschreiben. Für eine umfassende Infektionshygiene sind angepasste, bauliche und funktionelle Anforderungen unerlässlich.

Gegenstand und Hintergründe der Empfehlung

In allgemeinchirurgischen Praxen oder in Notfallambulanzen werden täglich kleinere, operative Eingriffe durchgeführt. Hierzu gehören die Versorgung von Platz- und Schnittwunden, die Entfernung von Splittern o. ä. oder die Entfernung kleiner Hauttumore und -warzen. Auch septische Eingriffe fallen hierunter. In der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) [interner Link] zum Thema „Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen“ aus dem Jahr 2000 wurden die baulichen und hygienischen Anforderungen sowohl an Eingriffe im OP-Saal als auch der kleinen invasiven Eingriffe definiert.

Räumlich abgetrennte Personal- oder Materialschleusen waren demnach nicht notwendig. Der Eingriffsraum konnte so gestaltet werden, dass Umkleide- und Entsorgungsbereich dort mit untergebracht wurden. Dies galt auch für die Lagerung von Geräten und Verbrauchsmitteln. Für die Belüftung war demnach ein Fenster mit Fliegengitter bzw. eine Lüftungsanlage nach Raumklasse II ausreichend.

Welche Art von Eingriffen in diesen Räumen stattfinden durften, wurde mithilfe einer Liste aufgeführt. Die Kategorisierung erfolgte mittels „OP“ für Operationsraum sowie „E“ für Eingriffsraum. Ambulante Operationszentren waren demnach nicht verpflichtet, einen kompletten Operationstrakt vorzuhalten, da die invasiven Eingriffe ebenso in Eingriffsräumen erfolgen konnten. Um hier mehr Klarheit und Sicherheit zu schaffen, stellt die Leitlinie der DGHK bauliche und funktionelle Anforderungen an Eingriffsräume im ambulanten Bereich.

Definition der Begriffe Eingriff und Operation

In der KRINKO-Empfehlung zur Prävention von postoperativen Wundinfektionen wird für invasive Eingriffe der Begriff „Operation mit geringem SSI-Risiko“ verwendet. Die Mitglieder der DGKH halten diese Formulierung für umständlich und plädieren dafür, die Begriffe „Eingriff“ und „Eingriffsraum“ zu verwenden. In der Leitlinie wird von OP-Saal/Raum und Eingriffsraum gesprochen. Hinsichtlich der baulichen Gestaltung dieser Räume ergeben sich je nach Operation, Eingriff oder invasiver Maßnahme Anforderungen, die Beispiele zur Zuordnung von operativen Interventionen bedürfen. Diese ist bei der aktuellen KRINKO-Empfehlung nicht vorhanden. Die DGKH-Richtlinie verweist für die Einteilung von Eingriffen und Operationen auf eine Liste vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGuS) Mecklenburg -Vorpommern sowie die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern.

Hier werden die durchgeführten Eingriffe und Operationen im kassenärztlichen Bereich in drei Kategorien unterteilt, welche für die Einteilung des notwendigen Hygienefachpersonals unerlässlich sind. In diesem Sinne können anhand der Listen operative Interventionen

  • der Kategorie A (Operationen) einem Operationstrakt (z. B. Operation grauer Star),
  • der Kategorie B (invasive Eingriffe bzw. Operationen mit geringem SSI-Risiko) einem Eingriffsraum (z. B. Entfernung der Rachenmandel),
  • und der Kategorie C (invasive Maßnahmen bzw. Operationen mit noch geringerem SSI-Risiko), einem Untersuchungs- und/oder Praxisbehandlungsraum (z. B. Koloskopie)

zugeordnet werden.

Empfehlungen zur baulichen Auslegung eines Eingriffsraums

Bei den Maßgaben zu den baulichen Auslegungen gibt die DGHK zuerst eine Empfehlung für die Raumgröße. Hier werden mindestens 20 m2 genannt, wobei die Art der Eingriffe, notwendige Instrumententische, die Zahl der anwesenden Personen sowie mögliche Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden sollten. Als wesentlichsten Unterschied zwischen Eingriffsraum und Operationssaal wird die Belüftung angegeben. Im OP muss grundsätzlich eine luftraumtechnische Anlage entsprechend Ia oder Ib gemäß DIN 1946/4 verbaut sein, während der Eingriffsraum als Raumklasse II konzipiert werden kann. Sogar eine Fensterlüftung (mit zusätzlichen Fliegengitter) ist möglich.

Folgende, weitere Maßnahmen werden nun in der Leitlinie kurz und teilweise ohne weitere Konkretisierung aufgeführt. Die Wesentlichsten finden Sie hier:

  • Die Zugänge zum Eingriffsraum müssen für Patienten und Personal getrennt sein. Jedoch können die Wege auch für die Ver- und Entsorgung genutzt werden.
  • Die Wandoberflächen im Eingriffsraum sollten leicht zu reinigen und desinfizieren sein.
  • In einer Nische muss ein Waschplatz (inkl. eines Spiegels) eingerichtet werden, an diesem erfolgt auch die chirurgische Händedesinfektion.
  • Kontaktlose Bedienung der Türöffner muss gegeben sein.
  • Schränke sind decken, wand- und bodenbündig aufzustellen. Ggf. muss dies mit Blenden erfolgen, sämtliche Fugen und Spalten müssen verschlossen sein.
  • Freilaufende Kabel sind zu vermeiden.

Anforderungen an die Entsorgung

Entsorgung- und Putzraum dürfen in einem Raum vereint sein. Trotz der genannten Vermeidung von Stolperfallen, kann ein fahrbarer Abfallabwurfbehälter zum Einsatz kommen. Im Raum sollte noch ausreichend Platz vorhanden sein:

  • für einen Reinigungswagen,
  • eine Edelstahlarbeitszeile mit Waschbecken,
  • eine Arbeitsfläche,
  • ein Ausgussbecken
  • sowie Abstellflächen für die Entsorgungsgüter und Schränke zur Lagerung.

Je nach Bedarf sind weitere Flächen bzw. Räume für die Lagerung von Material, Geräten und persönliche Strahlenschutzausrüstung (z. B. Röntgenschürzen) vorzusehen. Die Transportwege für reine und unreine Materialien – zu denen auch die Abfälle gehören – sollten sich nicht kreuzen und müssen baulich [interner Link]oder organisatorisch sichergestellt werden.

Die Anforderungen an Eingriffs- bzw. Nebenräume sind in Tabelle 2 der Empfehlung noch einmal übersichtlich dargestellt.

Der letzte Abschnitt der Leitlinie befasst sich mit der „Baulichen Konzeption von Angiographie- und kardiologischen bzw. radiologischen Interventionsräumen“. Es wird insbesondere auf sogenannte Hybridoperationssäle verwiesen, also solche, in denen zusätzlich neben den für die Operation notwendigen Geräten noch eine Röntgenanlage steht. Hier wird auf eine leichte Reinigungsmöglichkeit des Gerätes und auf einen desinfizierbaren Arbeitstresen zur Lagerung und Sortierung von Gefäßkathetern hingewiesen.

Quellen

Die Leitlinie beinhaltet eine Übersicht für die hygienisch einwandfreie bauliche Auslegung eines Eingriffsraums (Foto: Viewfinder, AdobeStock)
Die Leitlinie beinhaltet eine Übersicht für die hygienisch einwandfreie bauliche Auslegung eines Eingriffsraums (Foto: Viewfinder, AdobeStock)