Abfallschlüsselnummer 180110*

Entsorgung von Amalgam

Amalgam aus der Zahnmedizin gehört zu den gefährlichen Abfällen (Foto: Сергей-Кучугурный, AdobeStock)
Amalgam aus der Zahnmedizin gehört zu den gefährlichen Abfällen (Foto: Сергей-Кучугурный, AdobeStock)

Amalgam (Abfallschlüssel 180110*) gilt als Sonderabfall, denn es enthält Quecksilber und ist hochgiftig.

Amalgam aus der Zahnmedizin gehört zu den gefährlichen Abfällen. Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Praxen und Kliniken kennen die Risiken der Quecksilberlegierung. Den silberfarbenen Füllstoff findet man nicht nur in „Plomben“ extrahierter Zähne, sondern auch an installierten Amalgamabscheidern von Behandlungsplätzen und Absauganlagen. Bis zur Abholung durch das zertifizierte Recycling-Unternehmen muss das metallische Quecksilber getrennt gesammelt und sicher vor Ort aufbewahrt werden; egal in welchem Mischverhältnis Quecksilber, Silber, Kupfer, Indium, Zinn und Zink im Amalgam stehen. Verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung sind die Inhaber und Betreiber der zahnärztlichen Einrichtungen.

Dentalamalgam findet man in folgenden Abfällen und Nebenprodukten:

  • extrahierten Zähne mit Amalgamfüllung
  • entfernten Amalgamfüllungen
  • Amalgamkapseln
  • Amalgamüberschüssen
  • Knet- und Stopfresten
  • Amalgamabscheider-Inhalten
  • Filtersieben von Amalgamabscheidern
  • Filtersieben von Absauganlagen
  • sonstigen amalgamhaltige Abfälle

So unterliegen Zahnarztpraxen nicht nur dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), sondern auch besonderen Gewässerschutzauflagen. Um Quecksilber in Abwässern zu vermeiden, müssen seit 1990 in Deutschland an den Behandlungsplätzen Amalgamabscheider installiert sein, die gemäß Abwasserverordnung (AbwV) Rückstände in Behältern und Filtern auffangen. Eine regelmäßige Reinigung bzw. Wartung der Abscheider ist unabdingbar. Keinesfalls sollten die Abscheider vom Zahnarzt selbst gesäubert werden, da der dabei entstehende Quecksilberdampf hochgiftig für Mensch und Umwelt ist. Betroffene Filter, Absauger und Auffangbehälter dürfen ausschließlich vom Entsorger in der spezialisierten Recyclinganlage gereinigt oder aufgewertet werden.

Aufgrund des hohen Quecksilberanteils müssen alle Abfälle gemäß LAGA, die Amalgam enthalten, als gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer 180110*) mit dem Ziel der Metallrückgewinnung entsorgt werden. Gemäß der Abfallnachweisverordnung muss diese Entsorgung per Begleitschein nachweisbar sein. Dieser Nachweis zur Entsorgung wird von den Behörden regelmäßig kontrolliert.

Sichere Behältersysteme für Amalgam-Abfälle

Um jegliche Arten von gesammelten Abfällen aus Amalgamabscheidern, Amalgamresten und extrahierten Zähnen mit Amalgamfüllungen vorübergehend in der Praxis oder Klinik zu sammeln und getrennt zu lagern, stellen Recyclingunternehmen unterschiedliche, sichere Behälter bis zur Abholung zur Verfügung – mit einem Volumen von 0,5 l bis 6 l. Die Abfallbehältnisse müssen dabei folgenden Eigenschaften von Quecksilber gerecht werden:

  • Flüchtigkeit von Quecksilber und seiner Verbindungen
  • Vielzahl von unterschiedlichen Verbindungen mit Metallen
  • Wasserlöslichkeit der meisten Quecksilberverbindungen
  • Gefahr der mikrobiellen Bildung von Methylquecksilber
  • Gefahr von Entstehung hochgiftiger Quecksilberdämpfe

Sicherer Umgang mit hochgiftigem Quecksilber

Da das giftige Quecksilber mit vielen Metallen eine Legierung bildet und dabei nicht an seiner potentiellen gefährlichen Wirkung verliert, ist Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Sammlung und Lagerung in Dentalpraxen, -Klinken und -Laboren geboten.

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als gefährlicher Abfall eingestuft, existieren deshalb für Amalgam spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Wo die Verwahrung von Füllungen und Stopfresten als Kleinstmengen einfach erscheint, sind die betroffenen Teile der Abscheider etwas aufwändiger zu behandeln. Gerade in den Filtersieben sammeln sich gefährliche amalgamhaltige Schlacke und Reststoffe. Daher dürfen Filter niemals vor Ort unter fließendem Wasser gereinigt werden, weil so Schadstoffe ungefiltert in das öffentliche Abwassersystem gelangen würden.

Durch die seit dem 1. Juli 2018 geltende EU-Quecksilberverordnung ist die Verwendung von Amalgam eher rückläufig. Laut dieser Regelung darf der Füllstoff nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden, außer der Zahnarzt entscheidet über den Einsatz aufgrund von zwingenden Erfordernissen.

Quellen

Amalgam aus der Zahnmedizin gehört zu den gefährlichen Abfällen (Foto: Сергей-Кучугурный, AdobeStock)
Amalgam aus der Zahnmedizin gehört zu den gefährlichen Abfällen (Foto: Сергей-Кучугурный, AdobeStock)