KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention in Heimen

Die Empfehlung bündelt Maßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen in Pflegeeinrichtungen (Foto: byryo, iStock)
Die Empfehlung bündelt Maßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen in Pflegeeinrichtungen (Foto: byryo, iStock)

Aufgrund des steigenden Alters in der Bevölkerung bedürfen immer mehr Menschen kontinuierlicher Pflege und medizinischer Versorgung. Letztere wird dabei zunehmend von den Krankenhäusern in die Betreuung zu Hause und in Heimen verlagert. Daraus ergeben sich in diesen Betreuungsbereichen mit Kliniken vergleichbare nosokomiale Infektionsrisiken. Da die Qualifikationen des Personals in Pflegeeinrichtungen mitunter sehr unterschiedlich und auch die Betreuungsorte vielfältig sind, hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) 2005 eine Empfehlung zur Infektionsprävention in Heimen veröffentlicht. Auch das Thema Abfallentsorgung spielt darin eine Rolle. Abfallmanager Medizin fasst das Wichtigste für Sie zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Empfehlung bündelt Maßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen in Pflegeeinrichtungen.
  • Zu den Maßnahmen – von personellen und organisatorischen Voraussetzungen bis zu baulichen Anforderungen – zählt u. a. eine LAGA-konforme Abfallentsorgung.
  • Zur Ergänzung der einzelnen Vorgehensweisen stehen vielfach weitere KRINKO-Empfehlungen bereit.

Bei pflegebedürftigen Personen besteht häufig ein erhöhtes Infektionsrisiko etwa durch chronische Erkrankungen (wie Diabetes mellitus), funktionelle Einschränkungen, Immobilität, Wunden (z. B. Decubitus) oder Bewusstseinstrübung (einschließlich Schluckstörung) sowie altersspezifische Aspekte wie besondere Anforderungen an die Mundhygiene. Zu diesen patienteneigenen Risikofaktoren kommen externe wie invasive Maßnahmen (Gefäßkatheter, Blasenkatheter, Ernährungssonden, Trachealkanülen), wiederholte Antiobiotikatherapien und häufige Krankenhausaufenthalte hinzu. Um auf diese Risiken adäquat infektionspräventiv einzugehen, sieht die KRINKO-Empfehlung ein vielfältiges Maßnahmenpaket vor.

Grundlegende Hygienemaßnahmen

Diese umfassen neben den im Heimgesetz (z. B. § 11 Abs. 1) formulierten Voraussetzungen zur Sicherstellung einer adäquaten Betreuung bzw. Pflege in Heimen zunächst Empfehlungen wie die Festanstellung von Fachpersonal, die Einsetzung von entsprechend fortgebildetem hygienebeauftragten Personal, die Bildung einer regelmäßig tagenden Hygienekommission und die Kooperation mit den jeweiligen Ärzten der Bewohner. Darüber hinaus sind Pflegeeinrichtungen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 nach § 1 Abs. 1, 1a des Heimgesetzes dazu verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Form von Hygieneplänen schriftlich festzulegen. Darin sind unter anderem auch die betrieblichen Verfahrensweisen in der Abfallentsorgung festgehalten. Das Abfallaufkommen im Pflegebereich ist beachtlich. Die Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken weist eine grobe Spanne aus: Zwei bis acht Liter Abfall sollen täglich pro Bewohner eines Pflege- oder Altenheimes anfallen. Hier sind pflegespezifische Abfälle noch nicht eingerechnet. Muster zur Erstellung solcher Pläne, so genannte Rahmenhygiene-Pläne, stellen Gesundheitsämter oder Ämter für Soziales und Verbraucherschutz zur Verfügung.

Die grundlegenden Hygienemaßnahmen betreffen die Punkte Handhygiene, Schutzkleidung, Aufbereitung von Medizinprodukten und Pflegeartikeln sowie Flächenreinigung und Flächendesinfektion. Bis auf zur Schutzkleidung liegen zu sämtlichen Maßnahmen zusätzliche eigene KRINKO-Empfehlungen vor. Die Sicherung der hygienischen Erfordernisse obliegt auch hier der Einrichtungsleitung. Zur Unterstützung empfiehlt das RKI die Einsetzung eines Hygienebeauftragten mit entsprechender Fortbildung auf dem Gebiet der Infektionsprävention und die Bildung einer regelmäßig tagenden Hygienekommision.

Gezielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung

Dieses Kapitel umfasst Maßnahmen zur gezielten Prävention von:

  • Harnwegsinfektionen (siehe auch die Empfehlung „Prävention und Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen“)
  • Bakteriämie und Sepsis (siehe hierzu auch die Empfehlungen „Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen“ und „Prävention Gefäßkatheter assoziierter Infektionen“)
  • Atemwegsinfektionen (siehe auch die Empfehlungen „Prävention der nosokomialen Pneumonie“ und „Prävention von postoperativen Wundinfektionen“)
  • Haut- und Weichteilinfektionen (siehe auch „Prävention von postoperativen Wundinfektionen“)
  • gastrointestinaler Infektionen
  • Mundhygiene

Gehäuftes Auftreten von Infektionen

Die KRINKO verweist an dieser Stelle auf ihre Empfehlungen „Ausbruchsmanagement und strukturiertes Vorgehen bei gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen“ und „Surveillance nosokomialer Infektionen sowie die Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen“. Besonderes Augenmerk liegt auf Infektionen durch Influenza und Noroviren. Für „Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen“ hat das RKI inzwischen ergänzend eine zusätzlich Empfehlung herausgegeben.

Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz

Bei meldepflichtigen Krankheiten sowie dem gehäuften Auftreten nosokomialer Infektionen (gilt ab zwei Krankheitsfällen) ist nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Meldepflicht einzuhalten. Ist dies nicht bereits durch den feststellenden Arzt erfolgt, stehen der Leiter der Einrichtung bzw. Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs in der Pflicht.

Maßnahmen bei Auftreten von Erregern mit besonderen Eigenschaften

Anders als im Krankenhaus ist in Alten- und Pflegeheimen zwischen

  1. einer in Erwägung zu ziehenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit und
  2. dem Schutz der Mitbewohner situationsabhängig abzuwägen.

Die KRINKO empfiehlt daher, für das Auftreten von Erregern, die spezielle Präventionsmaßnahmen erfordern (z. B. Gürtelrose, Norovirus, Scabies), jeweils detaillierte Vorgehensweisen im Hygieneplan festzulegen.

Spezielle Maßnahmen sind bei Infektionen durch multiresistente Keime (am Beispiel von MRSA) zu ergreifen. Diese umfassen mitunter

  • Bei Verlegung und Transport: das Tragen von Einmalhandschuhen und Schutzkittel; Flächendesinfektion nach Transport; Handdesinfektion
  • Innerhalb der Einrichtung in Abhängigkeit vom individuellen Risiko:
    1. bei Bewohnern ohne besonderes Risiko: keine Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme in ein Heim.
    2. bei Bewohnern mit besonderen Risiken (z. B. invasive Katheter, offene Wunden usw.): bewohnerbezogene Pflege mit entsprechend zugeordneter Schutzkleidung; evtl. Einzelzimmer; Zusammenlegen mehrerer Erkrankter möglich; Pflege nur durch Personal ohne chronische Hauterkrankungen (erhöhtes Risiko); Händedesinfektion nach Kontakt mit Erkrankten; Tragen von Einmalhandschuhen und Schutzkitteln beim Umgang mit kontaminierter Bettwäsche oder Verbandswechsel.
    3. in Pflegestationen, Schwer- und Schwerstpflegeeinrichtungen: Verweis auf die „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-(MRSA-)Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ der KRINKO.

Wenn Heimbewohner an meldepflichtigen Infektionskrankheiten erkranken oder der Verdacht darauf besteht, sind zusätzliche Anforderungen an die Sammlung und Entsorgung von Abfällen zu stellen. Zur Umsetzung dieser Regeln sind die Einrichtungsträger und -leiter gefordert. Neben der Organisation gesetzeskonformer Entsorgungswege sind sie auch in der Pflicht, alle Mitarbeiter auf den Umgang mit infektiösen Abfällen vorzubereiten.

Weitere Hygienemaßnahmen

  • Umgang mit Medikamenten und Pflegemitteln: Bei zentraler Lagerung und Verabreichung an pflegebedürftige Heimbewohner gelten die gleichen Anforderungen wie in medizinischen Einrichtungen. Für Zusatzinformationen wird auf die Empfehlung „Prävention Gefäßkatheter-assoziierter Infektionen“ verwiesen.
  • Tierhaltung: Heimtiere müssen geimpft und regelmäßig entwurmt, bei Krankheitsanzeichen tierärztlich untersucht werden. Zudem müssen Aufenthaltsbereich, Trink- und Futterbehälter regelmäßig gereinigt und Ektoparasiten wie Flöhe, Zecken, Läuse, Milben erkannt und entfernt werden.

Lebensmittel- und Küchenhygiene

Zur Prävention lebensmittelassoziierter Infektionen verweist die KRINKO auf die Gültigkeit der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) in Heimen. Demnach ist etwa ein Hygieneplan zu erarbeiten. Küchenpersonal muss vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt gemäß § 43 IfSG belehrt werden sowie eine jährliche Wiederholung der Belehrung durch den Arbeitgeber erhalten. Beim Verdacht auf eine mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung beim Küchenpersonal oder mindestens zwei gleichartigen Erkrankungen im Heim besteht Meldepflicht nach § 6 IfSG. Bei Durchfall beim Küchenpersonal sollte eine bakteriologische und virologische Stuhluntersuchung durchgeführt werden.

Abfallentsorgung

Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und mit Blick auf die eingangs genannte hohe Abfallmenge pro Pflegeheimbewohner müssen sich Abfallvermeidung und Abfallverwertung in den

Grundsätzen jeder Einrichtung wiederfinden – und von allen Mitarbeiter wie auch Bewohnern gelebt werden. Damit können Entsorgungsproblemen vorgebeugt und Kosten reduziert werden. Es empfiehlt sich, die Maßnahmen zur Abfallvermeidung nach Bereichen zu ordnen und hierfür eine Entsorgungsmatrix in Anlehnung an den Hygieneplan zu erstellen. Hier können die Abfälle für den Pflegebereich, die Speiseversorgung, Verwaltung und Wohnbereich getrennt werden. In der Pflege tragen beispielsweise die Nutzung von Mehrwegprodukten (z. B. Windeln, Handschuhe, Zahnbürsten) und waschbaren Produkten (z. B. Bettunterlagen, Säcke für Schmutzwäsche) oder auch der Turnus des Wäschewechsels zur Verringerung
des Abfallaufkommens bei. Die Einführung dieser Maßnahmen muss unter infektionspräventiven Gesichtspunkten und in enger Zusammenarbeit mit Hygiene-Fachpersonal geprüft werden.

Da der in Heimen anfallende Abfall nicht gewerblich ist und dementsprechend der kommunalen Abfallsatzung unterliegt, empfiehlt die KRINKO die Erstellung eines einrichtungsspezifischen Konzepts in Form eines Entsorgungsplans in Anlehnung an die Vorgaben der LAGA-Mitteilung 18 und der kommunalen Regelungen. Auch die zuvor erwähnte Empfehlung bzgl. COVID-19 weist auf diese Grundlage hin und ergänzt z. B.: „Abfälle aus labordiagnostischen Untersuchungen von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer ASN 180103* zuzuordnen.“

Anforderungen an externe Dienstleister

Mit externen Dienstleistern (z. B. Reinigungsunternehmen, Wäschereien, Küchen, Maniküre, Pediküre, Friseure) muss vertraglich geregelt werden, dass sich diese Firmen an die von der Einrichtung im Hygieneplan festgelegten Hygienemaßnahmen halten müssen.

Eine intensive Zusammenarbeit von Heimleitung, Hygienebeauftragtem, Pflegepersonal, behandelnden Ärzten, Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut, medizinischen Fachgesellschaften oder auch externen Dienstleistern wie Wäschereien und Entsorgungsunternehmen kann helfen, möglichen Infektionsgefahren vorzubeugen, Infektionen rechtzeitig zu erkennen und schnell zu bekämpfen.

Quellen

Die Empfehlung bündelt Maßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen in Pflegeeinrichtungen (Foto: byryo, iStock)
Die Empfehlung bündelt Maßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen in Pflegeeinrichtungen (Foto: byryo, iStock)