Entsorgung von Chemikalien

Entsorgung von Chemikalien (Foto: Schlierner, Fotolia)
Täglich fallen vielfältige Chemikalienabfälle im Gesundheitswesen an. (Foto: Schlierner, Fotolia)

In klinischen und pathologischen Laboratorien, Radiologien, (zahn-)ärztlichen Praxen oder auch Krankenhaus-Apotheken fallen täglich vielfältige Chemikalienabfälle an. Größere Mengen von beispielsweise Laugen, Säuren, Laborchemikalien, Lösemitteln, Formaldehyd und fotochemischen Chemikalien verzeichnen vor allem die Universitätskliniken und die Schwerpunktkrankenhäuser. Verallgemeinert betrachtet, können unter Chemikalienabfällen alle verunreinigten, mehr oder weniger löslichen anorganischen oder organischen Stoffe oder Gemische verstanden werden. Diese sind aufgrund ihrer gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften meist den gefährlichen Abfällen zuzuordnen und müssen als Sonderabfall entsorgt werden.

Krankenhausinterne Bezeichnung als D-Abfall

In vielen Kliniken verständigen sich die einzelne Fachabteilungen zum Thema Abfall nach wie vor mithilfe der ehemaligen, nicht mehr gültigen Abfallgruppen A bis E. Nach jener Klassifikation zählen Chemikalienabfälle zum gefährlichen D-Abfall, worunter auch Zytostatika-Abfälle, Batterien, Leuchtstoffröhren und Quecksilber geführt werden. Bei der Entsorgung dieser Sonderabfälle weist die Kategorie D aus umwelthygienischer Sicht innerhalb und außerhalb der medizinischen Einrichtung besondere Anforderungen aus.

Abfallschlüssel für Chemikalien nach AVV

Seit 2002 gelten europaweit die sechsstelligen Abfallschlüsselnummern (ASN) nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Zur humanmedizinischen Diagnostik und Behandlung eingesetzte Chemikalien, die bis dato zum D-Abfall gehörten, entfallen heute auf die Abfallgruppe 18 01 – Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen.

  • ASN 18 01 06*: Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (z.B. Kleinmengen von Säuren, Laugen, Desinfektions- und Reinigungsmittelkonzentrate, anorganische und organische Laborchemikalien)
  • ASN 18 01 07: Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06* fallen (z.B. chemische Abfälle aus diagnostischen Apparaten)

Speziellere Abfallschlüssel bei größeren Mengen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) räumt ein, dass Labor- und Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften unter dem „Sammelschlüssel“ AS 18 01 06* entsorgt werden dürfen, wenngleich sie getrennt zu sammeln sind. Gerade bei größeren Mengen sollten aber die spezielleren Abfallschlüssel verwendet werden – das kann letztendlich günstiger für die Entsorgung sein.

  • ASN 06 01 06*: andere Säuren oder Zuordnung zu AS 06 01 01* bis AS 06 01 05*
  • ASN 06 02 05*: andere Basen oder Zuordnung zu AS 06 02 01* bis AS 06 02 04*
  • ASN 07 01 03*: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
  • ASN 07 01 04*: andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
  • ASN 09 01 01*: Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
  • ASN 09 01 03*: Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis
  • ASN 09 01 04*: Fixierbäder
  • ASN 09 01 05*: Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
  • ASN 15 02 02*: Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • ASN 16 05 06*: Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
  • ASN 16 05 07*: gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
  • ASN 16 05 08*: gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

Kliniken oder Arztpraxen mit wenig Chemikalienabfällen nutzen statt Entsorgungsunternehmen häufig auch kommunale Entsorgungslösungen, z.B. über Schadstoffmobile oder feste Schadstoff-Annahmestellen.

Entsorgungsvorschriften beachten

Die Entsorgung von Chemikalienabfällen ist durch unterschiedlichste Gesetze und Richtlinien geregelt, um Mensch und Umwelt zu schützen. Wesentlich sind:

Grundregeln bei der Entsorgung medizinischer Chemikalien

  • Chemikalienabfälle sind getrennt voneinander in dicht verschlossenen Spezialbehältern zu sammeln.
  • Sie müssen in kühlen, brandsicheren, belüfteten und abschließbaren Räumen mit Auffangmöglichkeit sicher gelagert werden.
  • Die Behälter, in denen die Abfälle gesammelt werden, müssen ausreichend beschriftet sein. Anzugeben sind u.a. die Inhaltsstoffe und davon ausgehende Gefahren, der Abfallerzeuger und ggf. die Abteilung sowie die Abfallschlüsselnummer. Bei gefährlichen Abfallarten kommen die jeweiligen Gefahrensymbole hinzu.
  • Interne Entsorgungsaufträge eigenen sich zur Vorbereitung der hausinternen Abholung und späteren Rechnungsprüfung.
  • Der Transport zur Entsorgungsanlage muss entsprechend dem Gefahrgutrecht erfolgen.
  • Die Entsorgung von Chemikalienabfällen muss nach Abfallschlüssel in einer Sonderabfallverbrennungsanlage oder in einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage erfolgen, die die Verwertung oder Beseitigung der Abfälle ermöglichen.

Quellen

Entsorgung von Chemikalien (Foto: Schlierner, Fotolia)
Täglich fallen vielfältige Chemikalienabfälle im Gesundheitswesen an. (Foto: Schlierner, Fotolia)